Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) 2025 – einfach erklärt

Die Kapitalertragssteuer (auch Abgeltungssteuer genannt) ist eine Pauschalsteuer von 25 % auf alle Gewinne aus deinem Geldvermögen. Das gilt etwa für Zinserträge (z.B. Tagesgeld, Festgeld), Dividenden aus Aktien, oder Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Fonds oder ETF. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und – falls du kirchensteuerpflichtig bist – etwa 8–9 % Kirchensteuer (abhängig vom Bundesland) hinzu. Insgesamt zahlst du also maximal rund 26–28 % Steuern auf deine Kapitalgewinne.

Beispiele für steuerpflichtige Kapitalerträge:

  • Zinsen von Sparbüchern, Festgeld oder Anleihen
  • Dividenden aus Aktien oder Aktien-ETFs
  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Fonds, ETF)
  • Erträge aus Investmentfonds (Ausschüttungen und Gewinne).

Sparer-Pauschbetrag: Jeder in Deutschland hat einen jährlichen Freibetrag von 1.000 € (Sparer-Pauschbetrag). Bis zu dieser Summe bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei – aber nur, wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast (siehe unten). Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag (2.000 €). Übersteigt deine Summe der Erträge den Pauschbetrag, wird der darüber hinausgehende Teil mit der Abgeltungssteuer belastet.

Steuersatz der Abgeltungssteuer:

  • Abgeltungssteuer: 25 % auf (Veräußerungs-)Gewinn, Zinsen oder Dividenden
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungssteuer
  • Kirchensteuer: 8 % oder 9 % auf die Abgeltungssteuer (falls zutreffend)

Im Ergebnis beträgt der Gesamtsatz ohne Kirchensteuer etwa 26,38 % (mit 5,5 % Soli) und mit Kirchensteuer bis zu 28 %.

Freistellungsauftrag einfach erklärt

Der Freistellungsauftrag ist deine wichtigste Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Du erteilst ihn bei deiner Bank oder deinem Broker (Depotbank), damit diese keine Steuern auf deine Kapitalerträge bis zum Freibetrag ans Finanzamt abführt.

  • Sparerpauschbetrag beachten: Der Freibetrag liegt bei 1.000 € pro Jahr für Ledige (2.000 € bei Verheirateten). Alle Kapitalerträge darunter bleiben steuerfrei.
  • Ohne Freistellungsauftrag: Zieht die Bank auf alle Erträge (auch unter dem Freibetrag) automatisch Abgeltungssteuer ab. Du würdest also Steuern zahlen müssen, obwohl dein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.
  • Freistellungsauftrag erteilen: Reiche ein Formular bei deinem Finanzinstitut ein (mit deiner Steuer-ID). Du kannst den Auftrag jederzeit ändern oder auf mehrere Institute aufteilen, solange die Summe 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreitet. Beispiel: Wenn du bei einem Anbieter 700 € Freibetrag angibst, bleiben dir noch 300 € übrig für andere Banken.
  • Jahr beachten: Ein Freistellungsauftrag gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Er sollte spätestens bis zum Jahreswechsel bei der Bank vorliegen.
  • Vergessen oder falsch aufgeteilt? Kein Problem: Du kannst zu viel gezahlte Abgeltungssteuer später über die Steuererklärung zurückholen.

Kurzfassung: Erteile rechtzeitig einen Freistellungsauftrag über bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 € für Paare), damit deine Kapitalerträge bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Verteilst du dein Geld auf mehrere Konten oder Depots, teile den Freibetrag entsprechend auf.

Quellensteuer auf Auslandsdividenden

Wenn du ausländische Aktien oder andere Auslands-Investments besitzt, fällt bei Dividenden oft automatisch eine Quellensteuer im Ausland an. Das bedeutet: Schon bei der Auszahlung behält das Land des Unternehmens einen Teil ein (z.B. 15 % bei US-Dividenden). In Deutschland wird diese ausländische Quellensteuer anerkannt – du erhältst über ein Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel eine Anrechnung von bis zu 15 % auf deine deutsche Abgeltungssteuer.

  • Beispiel USA: Du bekommst 100 € Dividende von einem US-Unternehmen. Die USA behalten 15 € (Quellensteuer) ein. Über die Steuererklärung kannst du diese 15 € auf deine deutsche Steuer anrechnen lassen. Dann müsstest du auf den Rest von 85 € nur noch deutsche Abgeltungssteuer zahlen.
  • Weitere Länder: Viele Staaten (Frankreich, Schweiz, etc.) haben eigene Quellensteuersätze; oft kannst du 15 % anrechnen lassen und den Rest über Antrag zurückholen. Jede Situation ist etwas anders, aber grundsätzlich zahlt Deutschland nur auf den Nettoertrag nach Anrechnung.
  • Quellensteuer & deutsche Abgeltung: Auf die verbleibenden Kapitalerträge (nach Anrechnung) zahlst du wie gewohnt 25 % Abgeltungssteuer (plus Soli/Kirchensteuer).

In Deutschland stellt also die Bank – je nach Herkunftsland deiner Dividenden – auf deinem Kontoauszug eine „anrechenbare Quellensteuer“ aus. Wichtig zu wissen: Diese Quellensteuer kannst du im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Teilfreistellung bei Fonds und ETFs

Bei Investmentfonds (z. B. Aktienfonds oder ETFs) gibt es eine Teilfreistellung. Das bedeutet: Ein Teil der Erträge aus dem Fonds bleibt steuerfrei, weil der Fonds auf dieser Ebene bereits Steuern gezahlt hat. Die Höhe des steuerfreien Anteils hängt vom Fonds-Typ ab:

Fonds-Typ Steuerfrei (%) Steuerpflichtig (%)
Aktienfonds/ETFs (≥ 51 % Aktien) 30 % 70 %
Mischfonds (≥ 25 % Aktien) 15 % 85 %
Immobilienfonds (inländisch) 60 % 40 %
Immobilienfonds (Ausland) 80 % 20 %

Das heißt zum Beispiel: Bei Aktien-ETFs sind 30 % deiner Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 % zahlst du Abgeltungssteuer. Ähnlich gilt es für Mischfonds oder Immobilienfonds (siehe Tabelle).

Beispiel Teilfreistellung: Du erhältst 100 € Ausschüttung von einem Aktien-ETF. Davon bleiben 30 € steuerfrei, und du zahlst Abgeltungssteuer nur auf 70 €.

Hinweis: Zusätzlich kann jährlich die Vorabpauschale für Fonds anfallen. Dabei handelt es sich um eine fiktive, geringe Ertragsversteuerung zu Jahresbeginn. Diese wird automatisch von deiner Bank abgezogen, falls dein ETF gewachsen ist. Für Einsteiger ist vor allem wichtig: Du musst jährlich nichts extra tun – die Depotbank erledigt die Teilfreistellung und Vorabpauschale für dich.

Verlustverrechnungstopf: Verluste clever verrechnen

Hast du mit Wertpapieren oder Fonds einen Verlust gemacht, kannst du das steuerlich nutzen. Deine Bank führt dabei einen oder mehrere Verlustverrechnungstöpfe. Sie verrechnet automatisch Verluste mit Gewinnen nach diesen Regeln:

  • Aktienverluste werden nur mit Aktiengewinnen ausgeglichen.
  • Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z.B. ETFs, Fonds, Anleihen, Zinsen) können mit allen Kapitalerträgenverrechnet werden (auch mit Aktiengewinnen).
  • Deine Bank zieht zuerst Verluste ab, dann den Sparer-Pauschbetrag. So sparst du Steuern.
  • Bei mehreren Banken musst du im Zweifel eine Verlustbescheinigung beantragen und in der Steuererklärung angeben, um die Verluste zu nutzen.

Beispiel 1 – Aktien: Du kaufst Aktie A für 1.000 € und verkaufst sie später für 800 € (Verlust 200 €). Außerdem verkaufst du Aktie B mit Gewinn 300 €. Da beides Aktien sind, gleicht die Bank den 200 €-Verlust gegen den 300 €-Gewinn. Es bleiben 100 € Nettogewinn, auf den du Abgeltungssteuer zahlst. Der Restverlust (hier keine, weil Gewinn größer war) ginge ins nächste Jahr. Würde Gewinn und Verlust gleich groß sein, wären es 0 € steuerpflichtig.

Beispiel 2 – ETF und andere Erträge: Du verkaufst einen ETF mit 500 € Verlust. Gleichzeitig erhältst du 200 € Zinsen auf deinem Festgeld. Die Bank verrechnet den ETF-Verlust mit den Zinsen. Es bleiben 300 € Verlust übrig, der ins nächste Jahr übertragen wird (Verlustvortrag). Auf die 200 € Zinsen zahlst du keine Steuer, weil der Verlust sie komplett ausgleicht.

Wichtig: Du kümmerst dich nicht selbst um die Verrechnung. Dein Broker macht das automatisch.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 25 % Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, dazu 5,5 % Soli (und ggf. ca. 8–9 % Kirchensteuer). Effektiv bis ~28 %.
  • Sparerpauschbetrag: Bis 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Paaren) Kapitalerträge steuerfrei. Freistellungsauftrag stellen!
  • Freistellungsauftrag: Erteile ihn deiner Bank für den vollen Betrag, damit keine Steuern unterhalb des Freibetrags einbehalten werden.
  • Quellensteuer: Bei Auslandsdividenden wird oft eine Quellensteuer fällig (z.B. USA 15 %). Diese kannst du in Deutschland mit deiner Abgeltungssteuer verrechnen lassen.
  • Teilfreistellung bei Fonds: Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (70 % werden besteuert). Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % (bzw. 80 % bei Auslandsimmobilien).
  • Verlustverrechnung: Verluste werden automatisch genutzt: Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne, andere Verluste gegen alle Kapitalerträge. Übrige Verluste werden ins nächste Jahr mitgenommen.

Mit diesen Grundlagen bist du in Sachen Kapitalertragsteuer gut gerüstet. So nutzt du Freibeträge optimal, verstehst Quellensteuer-Anrechnung und weißt, wie Verluste deine Steuerlast senken können.

Viel Erfolg beim Investieren!

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer in Deutschland?
25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli + ggf. 8–9 % Kirchensteuer → effektiv ca. 26–28 %.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2025?
1.000 € pro Person, 2.000 € für Ehepaare. Steuerfrei mit Freistellungsauftrag.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank zieht auf alle Erträge sofort Steuer ab – auch unterhalb von 1.000 €. Rückforderung nur über die Steuererklärung.
Wie wird die Quellensteuer aus dem Ausland angerechnet?
Im Ausland einbehaltene Quellensteuer (z. B. 15 % USA) wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet; Doppelbesteuerung wird so vermieden.
Was bedeutet Teilfreistellung bei ETFs?
Ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei: Aktienfonds/ETFs 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60–80 %.
Wie funktioniert der Verlustverrechnungstopf?
2 Töpfe: Aktienverlusttopf (nur gegen Aktiengewinne) und allgemeiner Topf (ETFs/Fonds/Zinsen/Dividenden – auch gegen Aktiengewinne verrechenbar). Restverluste werden vorgetragen.
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