Steuern auf ETFs

Gewinne, Freibetrag und Teilfreistellung einfach erklärt

Fabian K. – Redaktion Depotstarter
Redaktion: Fabian K.
Inhalt geprüft Zuletzt geprüft: 30.04.2026 Mehr über mich Pinterest

ETFs werden in Deutschland grundsätzlich über die Abgeltungssteuer besteuert. Relevant sind vor allem Ausschüttungen, Gewinne beim Verkauf und bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale.

Für die meisten Anleger ist die Steuer weniger kompliziert, als sie zuerst wirkt. Wichtig sind vor allem drei Dinge: Freistellungsauftrag einrichten, Teilfreistellung verstehen und bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale im Blick behalten.

Das Wichtigste zuerst

ETF-Steuern: Was du wirklich selbst machen musst

Wenn dein ETF-Depot bei einem deutschen Broker liegt, erledigt die Bank den größten Teil der Steuerarbeit automatisch. Sie berechnet die Abgeltungssteuer, berücksichtigt die Teilfreistellung, nutzt deinen Freistellungsauftrag und führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab.

  • Freistellungsauftrag einrichten
  • Steuer-ID hinterlegen
  • Verrechnungskonto Anfang Januar decken, falls eine Vorabpauschale abgebucht wird
  • Jahressteuerbescheinigung speichern
  • bei mehreren Depots Verluste und Freibeträge prüfen

Wann fallen Steuern auf ETFs an?

Nicht jeder ETF-Besitz löst sofort Steuern aus. Entscheidend ist, ob steuerlich relevante Erträge entstehen.

Situation Steuerlich relevant? Was passiert?
ETF liegt nur im Depot Meist nein Solange kein Verkauf, keine Ausschüttung und keine Vorabpauschale anfällt, wird nichts abgezogen.
Ausschüttender ETF zahlt Erträge aus Ja Die Ausschüttung wird steuerlich berücksichtigt.
ETF wird mit Gewinn verkauft Ja Der realisierte Gewinn wird besteuert.
Thesaurierender ETF bleibt im Depot Möglich Es kann eine Vorabpauschale anfallen.
ETF wird mit Verlust verkauft Ja Der Verlust kann steuerlich verrechnet werden.

Zahle ich Steuern erst beim ETF Verkauf?

Nein, nicht immer. Beim Verkauf zahlst du Steuern auf den realisierten Gewinn. Zusätzlich können aber schon vorher Steuern anfallen, zum Beispiel bei Ausschüttungen oder über die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.

Wenn du ETF Anteile nur hältst und keine Ausschüttung oder Vorabpauschale anfällt, wird in der Regel keine Steuer abgezogen.

Abgeltungssteuer auf ETF Gewinne

Auf steuerpflichtige ETF Erträge fällt in Deutschland grundsätzlich Abgeltungssteuer an. Sie beträgt 25 %. Zusätzlich kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Ohne Kirchensteuer liegt die Belastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 26,375 %.

Besteuert werden vor allem Ausschüttungen, realisierte Gewinne beim Verkauf und gegebenenfalls die Vorabpauschale. Bei vielen Aktien ETFs reduziert die Teilfreistellung die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Außerdem bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer Pauschbetrag steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
Wenn du später regelmäßig ETF Anteile verkaufen möchtest, hilft dir der Entnahmerechner dabei, eine mögliche monatliche Netto Entnahme grob einzuordnen.

Ein einfaches Beispiel: Verkaufst du ETF Anteile mit 1.000 € steuerpflichtigem Gewinn, fallen ohne Kirchensteuer rund 263,75 € Steuer an. Greift bei einem Aktien ETF die 30 % Teilfreistellung, wird nur ein Teil des Gewinns besteuert.

Hinweis: Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kann die sogenannte Günstigerprüfung über die Steuererklärung sinnvoll sein. Dann prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger wäre.

Steuern auf ETFs: Abgeltungssteuer läuft automatisch, Freistellungsauftrag nutzen

Ausschüttender ETF: Welche Steuer fällt an?

Bei einem ausschüttenden ETF werden Erträge regelmäßig an dich ausgezahlt. Diese Ausschüttungen zählen zu deinen Kapitalerträgen und können steuerpflichtig sein.

Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet und ist dein Sparer Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft, bleibt die Ausschüttung ganz oder teilweise steuerfrei. Ist der Freibetrag bereits verbraucht, führt dein Broker auf den steuerpflichtigen Anteil Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Bei vielen Aktien ETFs wird zusätzlich die Teilfreistellung berücksichtigt. Dadurch ist nicht die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig, sondern meist nur 70 %. Ob ein ausschüttender oder thesaurierender ETF besser zu dir passt, zeigt dir der Vergleich thesaurierend oder ausschüttend.

Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs. Diese ETFs schütten Erträge nicht aus, sondern legen sie im Fonds wieder an. Damit trotzdem eine laufende Mindestbesteuerung möglich ist, gibt es die Vorabpauschale.

Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Strafsteuer. Sie wird beim späteren Verkauf berücksichtigt, damit Erträge nicht doppelt besteuert werden.

Ob eine Vorabpauschale anfällt, hängt unter anderem vom Basiszins, vom Wert deines ETFs zu Jahresbeginn, von der Wertentwicklung und von möglichen Ausschüttungen ab. Die Berechnung übernimmt normalerweise dein Broker.

Januar-Checkliste

Das solltest du bei thesaurierenden ETFs prüfen:

  • Ist dein Verrechnungskonto ausreichend gedeckt?
  • Ist dein Freistellungsauftrag eingerichtet?
  • Hat dein Broker eine Steuerabbuchung angekündigt?
  • Wurde die Vorabpauschale in der Steuerübersicht angezeigt?
  • Ist die Jahressteuerbescheinigung später vollständig?

Teilfreistellung bei ETFs

Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass bei bestimmten Fonds und ETFs nur ein Teil der Erträge besteuert wird. Für viele Aktien ETFs ist das besonders wichtig: Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Steuerpflichtig sind dann nur 70 %.

Die Regel gilt nicht nur für Ausschüttungen, sondern auch für steuerpflichtige Gewinne beim Verkauf und für die Vorabpauschale. Deine Depotbank berücksichtigt die Teilfreistellung in der Regel automatisch.

Teilfreistellung bei Fonds & ETFs
Fonds-Typ (ETF) Steuerfrei (Teilfreistellung) Steuerpflichtig
Aktienfonds/ETF (mind. 51 % Aktienanteil) 30 % 70 %
Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil) 15 % 85 %
Offener Immobilienfonds – Schwerpunkt Deutschland 60 % 40 %
Offener Immobilienfonds – Schwerpunkt Ausland 80 % 20 %

Für typische Welt ETFs auf Indizes wie MSCI World, FTSE All-World oder MSCI ACWI ist meistens die 30-%-Teilfreistellung relevant, sofern der ETF steuerlich als Aktienfonds gilt. Geldmarkt ETFs oder Anleihe ETFs haben diese Aktien Teilfreistellung in der Regel nicht.

Die genaue Regelung und weitere Beispiele findest du im Ratgeber zur Teilfreistellung bei ETFs.

Teilfreistellung beim ETF Verkauf

Beispiel

Aktien-ETF mit 1.000 € Gewinn verkaufen

  • Gewinn: 1.000 €
  • 30 % Teilfreistellung: 300 € steuerfrei
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 700 €
  • Steuer ohne Kirchensteuer: ca. 184,63 €

Ohne Teilfreistellung läge die Steuer bei ca. 263,75 €.

Teilfreistellung bei ETFs: 30 % steuerfrei, Vorabpauschale wird angerechnet

Freistellungsauftrag für ETFs: Freibetrag richtig nutzen

Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du deinen Sparer Pauschbetrag direkt bei der Bank. Dadurch zieht dein Broker auf Kapitalerträge bis zu deinem Freibetrag keine Abgeltungssteuer ab.

Der Sparer Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 € pro Person und Jahr. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 2.000 €.

Wichtig ist: Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also nicht nur für ETFs. Dazu zählen zum Beispiel auch Zinsen, Dividenden und Gewinne aus anderen Wertpapieren.

Praxis-Check

So nutzt du den Freistellungsauftrag sinnvoll:

  • Steuer-ID beim Broker hinterlegen
  • Freistellungsauftrag online einrichten
  • Betrag auf mehrere Banken verteilen, falls nötig
  • Gesamtbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € nicht überschreiten
  • Auftrag regelmäßig prüfen, wenn du mehrere Depots nutzt

Muss ich ETFs in der Steuererklärung angeben?

Bei einem deutschen Broker musst du ETF Erträge meistens nicht selbst in der Steuererklärung angeben. Die Bank führt Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch ab und stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung bereit.

Eine Steuererklärung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, mehrere Depots nutzt, Verluste depotübergreifend verrechnen möchtest oder dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt.

Anders sieht es aus, wenn du einen ausländischen Broker ohne deutschen Steuerservice nutzt. Dann musst du steuerpflichtige ETF Erträge in der Regel selbst in der Steuererklärung angeben.

Verlustverrechnung

Wenn du ETF Anteile mit Verlust verkaufst, kann der Verlust steuerlich relevant sein. Bei einem deutschen Broker wird er in der Regel automatisch in einem Verlusttopf erfasst und mit passenden Gewinnen verrechnet.

Wichtig ist der Unterschied zu Einzelaktien: ETF Verluste landen normalerweise im allgemeinen Verlusttopf. Sie können daher mit verschiedenen Kapitalerträgen verrechnet werden, zum Beispiel mit ETF Gewinnen, Zinsen oder Ausschüttungen.

Wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Banken hast, erfolgt die Verrechnung nicht automatisch über alle Broker hinweg. Dann kann eine Verlustbescheinigung sinnvoll sein, damit du Verluste über die Steuererklärung berücksichtigen kannst.

Beispiel

ETF mit Verlust verkaufen

Du verkaufst einen ETF mit 500 € Verlust. Später erzielst du bei demselben Broker 500 € Gewinn aus einem anderen ETF. Der Broker kann beides verrechnen. Dadurch fällt auf diesen Gewinn keine Abgeltungssteuer an.


Quellensteuer bei Auslandsinvestments

Viele ETFs investieren international. Dabei können ausländische Quellensteuern eine Rolle spielen, zum Beispiel bei Dividenden aus den USA.

Als ETF Anleger musst du dich darum meistens nicht selbst kümmern. Die Quellensteuer wird häufig bereits auf Fondsebene berücksichtigt. Bei Aktien ETFs wirkt außerdem die Teilfreistellung als pauschaler Ausgleich für steuerliche Vorbelastungen im Fonds.

Für Einsteiger ist deshalb vor allem wichtig: Bei normalen UCITS-ETFs mit deutschem Broker ist die Quellensteuer meistens kein manueller Zusatzaufwand. Freistellungsauftrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale sind im Alltag wichtiger als Details zur Quellensteuer.


ETF Steuern einfach halten: Worauf du beim Depot achten solltest

Steuerlich einfacher ist ein Depot, wenn der Broker die deutschen Steuerregeln automatisch abwickelt. Das ist vor allem bei deutschen Banken und vielen deutschen Online Brokern der Fall.

Achte bei der Depotwahl besonders darauf, dass du Freistellungsauftrag, Steuerübersicht und Jahressteuerbescheinigung einfach im Depot findest.

Depot-Check

Steuerlich praktisch ist ein Depot, wenn der Broker:

  • Abgeltungssteuer automatisch abführt (typisch bei deutschen Brokern)
  • Freistellungsaufträge online ermöglicht
  • Verlusttöpfe transparent anzeigt
  • eine Jahressteuerbescheinigung bereitstellt
  • ETF-Sparpläne günstig oder kostenlos anbietet

Wenn du noch kein passendes Depot hast, findest du geeignete Anbieter im Brokervergleich.

ETF-Depot: Deutscher Broker reduziert den Steueraufwand

Fazit: Steuern auf ETFs sind einfacher, als sie wirken

ETF Steuern klingen kompliziert, sind für die meisten Anleger aber gut beherrschbar. Entscheidend ist, dass du weißt, wann Steuern anfallen und welche Punkte du selbst prüfen solltest.

Ausschüttungen werden laufend berücksichtigt, Gewinne beim Verkauf werden erst bei Realisierung besteuert und bei thesaurierenden ETFs kann die Vorabpauschale anfallen. Bei vielen Aktien ETFs reduziert die Teilfreistellung die steuerpflichtigen Erträge.

Für den Einstieg reicht eine einfache Regel: Nutze einen deutschen Broker, richte deinen Freistellungsauftrag ein und bewahre deine Jahressteuerbescheinigung auf.


Häufige Fragen – FAQs

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