Teilfreistellung bei ETFs
Wie viel ist steuerfrei?
Beim Thema Steuern zu ETFs taucht ein Begriff auf, der mehr verwirrt als hilft: die Teilfreistellung. Häufige Fehlannahme ist, dass es sich um einen weiteren Freibetrag handelt, den man irgendwo beantragen muss.
Die Teilfreistellung ist eine automatische steuerliche Entlastung auf bestimmte Fondserträge. Bei einem typischen Aktien ETF sorgt sie dafür, dass ein fester Anteil deines Gewinns steuerfrei bleibt, ohne dass du etwas tust.
Die 30/70 Regel bei Aktien ETFs
Was bedeutet Teilfreistellung bei ETFs?
Teilfreistellung heißt: Ein Teil bestimmter Fondserträge wird steuerfrei gestellt. Der Hintergrund: Bestimmte Erträge können bereits auf Fondsebene steuerlich belastet sein. Die Teilfreistellung soll diese Vorbelastung pauschal ausgleichen. Für dich als Anleger bedeutet das eine niedrigere steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Das betrifft nicht nur ETFs, sondern Investmentfonds allgemein. Für ETF Anleger ist in der Praxis aber fast immer ein Fall relevant: die Teilfreistellung für Aktienfonds. Sie greift bei den meisten breit gestreuten Welt ETFs.
Entscheidend ist, dass kein Antrag nötig ist. Bei einem deutschen Broker läuft die Teilfreistellung automatisch über den Steuerabzug. Du siehst sie also nicht als eigene Position, sondern indirekt an einer niedrigeren Steuer beim Verkauf deiner Positionen.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Die Teilfreistellung hat nichts mit dem Sparer Pauschbetrag zu tun. Der Pauschbetrag ist ein fester Freibetrag pro Jahr. Die Teilfreistellung ist ein prozentualer Abschlag auf bestimmte Erträge, unabhängig von deinem Freibetrag.
Wie viel ist bei ETFs steuerfrei?
Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der steuerlichen Einstufung des Fonds ab. Diese richtet sich nach der Aktienquote, nicht nach dem Namen des ETFs.
| Fondsart | Voraussetzung | Steuerfrei | Steuerpflichtig |
|---|---|---|---|
| Aktien ETF | mehr als 50 Prozent Aktienquote | 30 Prozent | 70 Prozent |
| Mischfonds | mindestens 25 Prozent Aktienquote | 15 Prozent | 85 Prozent |
| Anleihe ETF oder Geldmarkt ETF | keine passende Aktienquote | 0 Prozent | 100 Prozent |
| Immobilienfonds Inland | mehr als 50 Prozent Immobilienquote | 60 Prozent | 40 Prozent |
| Immobilienfonds Ausland | mehr als 50 Prozent Auslandsimmobilienquote | 80 Prozent | 20 Prozent |
*Vereinfachte Übersicht zur Teilfreistellung bei Investmentfonds und ETFs. Entscheidend ist die steuerliche Fondseinstufung beziehungsweise die in den Anlagebedingungen vorgesehene Quote, nicht allein der Name des ETFs. Für typische ETF Anleger sind meist Aktien ETFs mit 30 Prozent Teilfreistellung der relevante Fall. Stand: Juni 2026.
Für die meisten klassischen Welt ETFs ist die 30-Prozent-Teilfreistellung der wichtigste Fall. Entscheidend ist aber die steuerliche Fondseinstufung, nicht der Name des ETFs. Ein Produkt mit „Aktien“ im Namen muss nicht automatisch als Aktienfonds im steuerlichen Sinn gelten.
Bei Immobilienfonds und Auslands-Immobilienfonds kommt es auf die steuerliche Fondseinstufung und die Anlagebedingungen an. Für typische ETF Anleger sind meist Aktien ETFs mit 30 Prozent Teilfreistellung der relevante Fall.
Stand: Juni 2026. Die Teilfreistellungssätze ergeben sich aus dem Investmentsteuergesetz. Entscheidend für deine konkrete Abrechnung ist aber die steuerliche Einstufung deines Fonds durch Broker und Steuerbescheinigung.
Wann profitierst du von 30 Prozent Teilfreistellung?
Damit ein ETF die 30 Prozent Teilfreistellung erhält, muss er steuerlich als Aktienfonds gelten. Maßgeblich ist dafür laut Investmentsteuergesetz, dass der Fonds gemäß Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt.
Klassische MSCI-World-, FTSE-All-World oder S&P-500-ETFs werden in der Praxis meist als Aktienfonds eingestuft. Entscheidend bleibt aber die steuerliche Fondseinstufung, nicht der Indexname.
Trotzdem lohnt ein kurzer Blick in die Unterlagen. Maßgeblich ist die steuerliche Einstufung, und die siehst du am sichersten in der Brokeranzeige oder in der Jahressteuerbescheinigung. Bei Spezialprodukten, Dividendenstrategien mit Derivateanteil oder bestimmten Themen ETFs kann die Einstufung abweichen.
Als Faustregel gilt: Bei breiten Standard Welt ETFs sind 30 Prozent Teilfreistellung der Normalfall. Bei Spezialprodukten solltest du die steuerliche Einstufung trotzdem prüfen.
Beispiel: So wirkt die Teilfreistellung beim ETF Verkauf
Am klarsten wird die Wirkung an einer einfachen Rechnung. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel und keine Steuerberatung.
Annahme:
- 1.000 Euro Gewinn aus einem Aktien ETF
- 30 Prozent Teilfreistellung
- Abgeltungssteuer 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag
- ohne Kirchensteuer
- ohne Freistellungsauftrag
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn | 1.000,00 € |
| Steuerfrei durch Teilfreistellung (30 Prozent) | 300,00 € |
| Steuerpflichtig (70 Prozent) | 700,00 € |
| Steuer auf 700 € (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) | ca. 184,63 € |
| Effektive Steuer auf den Gesamtgewinn | ca. 18,46 Prozent |
| Vergleich: Steuer ohne Teilfreistellung | ca. 263,75 € |
| Vorteil durch Teilfreistellung | ca. 79,13 € |
*Vereinfachtes Beispiel für einen Aktien ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung. Annahmen: 1.000 € Gewinn, 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und ohne Freistellungsauftrag. Tatsächliche Werte können je nach Broker, Steuerstatus und persönlicher Situation abweichen. Stand: Juni 2026.
In diesem Beispiel reduziert die Teilfreistellung die Steuer um rund 79 Euro pro 1.000 Euro Gewinn. Der Effekt ist linear: Bei 10.000 Euro Gewinn wären es entsprechend rund 790 Euro. Genau deshalb ist die Teilfreistellung für langfristige Anleger mit wachsenden Beträgen relevant, auch wenn sie sich bei kleinen Summen kaum bemerkbar macht.

Teilfreistellungsrechner: Steuerpflichtigen ETF Gewinn berechnen
Wenn du deinen persönlichen Fall durchrechnen willst, hilft dir der folgende Rechner.
Teilfreistellungsrechner
Wie viel deines ETF-Gewinns ist nach Teilfreistellung steuerpflichtig?
So funktioniert der Rechner:
- Eingabe: dein Gewinn oder Ertrag in Euro
- Auswahl: Fondsart beziehungsweise Teilfreistellungssatz (30 Prozent Aktien-ETF, 15 Prozent Mischfonds, 0 Prozent Anleihe-ETF)
- Ausgabe: steuerfreier Anteil, steuerpflichtiger Anteil, geschätzte Steuer ohne Kirchensteuer, effektive Steuer auf den Gesamtgewinn und der Vergleich zur Berechnung ohne Teilfreistellung
Der Rechner zeigt nur die Wirkung der Teilfreistellung. Er ist bewusst kein vollständiger ETF Steuerrechner. Freistellungsauftrag, Kirchensteuer, FIFO-Reihenfolge, Vorabpauschale, mehrere Käufe, ausländische Broker und Verlustverrechnung bleiben außen vor. Für den gesamten Steuerüberblick findest du alles im Artikel zu Steuern auf ETFs.
Gilt die Teilfreistellung auch bei Ausschüttungen und Vorabpauschale?
Ja. Die Teilfreistellung wirkt nicht nur beim Verkauf, sondern bei allen drei typischen Ertragsarten eines ETFs.
- Ausschüttungen: Ein Teil der steuerpflichtigen Ausschüttung kann freigestellt sein, bei einem Aktien ETF entsprechend 30 Prozent.
- Vorabpauschale: Auch hier wird die Teilfreistellung berücksichtigt, der steuerpflichtige Teil der Vorabpauschale fällt also niedriger aus.
- Verkauf: Der Verkaufsgewinn wird, wie im Beispiel oben gezeigt, entsprechend reduziert.
Praktisch heißt das: Sobald ein ETF als Aktienfonds gilt, profitierst du bei jeder dieser Ertragsarten vom selben Abschlag. Wie die Vorabpauschale entsteht und warum sie später beim Verkauf gegengerechnet wird, erkläre ich ausführlich im Artikel zur Vorabpauschale bei ETFs.
Teilfreistellung ist nicht dasselbe wie Freistellungsauftrag
Diese beiden Dinge werden häufig verwechselt, weil beide Steuer sparen. Sie setzen aber an unterschiedlichen Stellen an.
| Punkt | Teilfreistellung | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| Was ist es? | Prozentualer Abschlag auf bestimmte Fondserträge | Nutzung des jährlichen Sparer-Pauschbetrags |
| Muss ich etwas tun? | Nein, läuft beim deutschen Broker automatisch | Ja, du musst ihn beim Broker aktiv einrichten |
| Gilt wofür? | Für die steuerliche Bemessungsgrundlage des Fonds | Für deine Kapitalerträge bis zur Freibetragsgrenze |
| Typischer Fehler | Als zusätzlichen Freibetrag missverstehen | Vergessen einzurichten und unnötig Steuer zahlen |
*Vereinfachte Gegenüberstellung. Die Teilfreistellung reduziert je nach Fondsart die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Der Freistellungsauftrag nutzt dagegen deinen Sparer-Pauschbetrag und muss beim Broker aktiv eingerichtet werden. Stand: Juni 2026.
Die Teilfreistellung senkt den steuerpflichtigen Anteil deiner ETF Erträge. Der Freistellungsauftrag kann anschließend dafür sorgen, dass auf diesen steuerpflichtigen Anteil keine Steuer abgeführt wird, solange dein Sparer Pauschbetrag noch frei ist. Das eine ersetzt das andere nicht.
Was musst du als ETF Anleger konkret tun?
In den meisten Fällen ist der Aufwand gering. Diese Punkte reichen:
- Bei einem deutschen Broker wird die Teilfreistellung meist automatisch berücksichtigt, du musst dafür nichts tun.
- Prüfe, ob dein ETF steuerlich als Aktienfonds, Mischfonds oder anderer Fondstyp geführt wird, am einfachsten über die Brokeranzeige.
- Richte den Freistellungsauftrag separat ein, er läuft nicht automatisch mit.
- Kontrolliere einmal jährlich die Jahressteuerbescheinigung.
- Bei ausländischen Brokern kann mehr Eigenaufwand entstehen, etwa über die Steuererklärung.
Wenn du ein Depot suchst, bei dem Steuerabzug, Freistellungsauftrag und Jahressteuerbescheinigung möglichst einfach laufen, findest du passende Anbieter im Brokervergleich.
Fazit: Die Teilfreistellung macht Aktien ETFs steuerlich etwas effizienter
Die Teilfreistellung ist kein Trick und kein zusätzlicher Freibetrag. Sie sorgt dafür, dass bei typischen Aktien ETFs meist nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.
Für langfristige Anleger mit wachsenden Beträgen kann dieser Effekt spürbar werden, auch wenn er bei kleinen Summen kaum auffällt. Für den Einstieg reicht eine einfache Linie: ETF Zusammensetzung prüfen, Freistellungsauftrag separat einrichten und die Steuerdetails nicht überoptimieren.
Wenn du nicht nur die Teilfreistellung, sondern die komplette Besteuerung von Ausschüttungen, Verkäufen und Vorabpauschale verstehen möchtest, findest du hier den Überblick zu Steuern auf ETFs.
