Teilfreistellung bei ETFs

Wie viel ist steuerfrei?

Fabian K. – Redaktion Depotstarter
Redaktion: Fabian K.
Inhalt geprüft Zuletzt geprüft: 19.06.2026 Mehr über mich Pinterest

Beim Thema Steuern zu ETFs taucht ein Begriff auf, der mehr verwirrt als hilft: die Teilfreistellung. Häufige Fehlannahme ist, dass es sich um einen weiteren Freibetrag handelt, den man irgendwo beantragen muss.

Die Teilfreistellung ist eine automatische steuerliche Entlastung auf bestimmte Fondserträge. Bei einem typischen Aktien ETF sorgt sie dafür, dass ein fester Anteil deines Gewinns steuerfrei bleibt, ohne dass du etwas tust.

Die 30/70 Regel bei Aktien ETFs

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Die einfache 30/70 Regel
Bei einem typischen Aktien ETF rechnest du grob so: 30 Prozent des Ertrags bleiben steuerfrei, 70 Prozent sind steuerpflichtig. Erst auf diesen steuerpflichtigen Anteil wird die Abgeltungssteuer berechnet.
Das gilt nur, wenn der ETF steuerlich als Aktienfonds eingestuft ist.

Was bedeutet Teilfreistellung bei ETFs?

Teilfreistellung heißt: Ein Teil bestimmter Fondserträge wird steuerfrei gestellt. Der Hintergrund: Bestimmte Erträge können bereits auf Fondsebene steuerlich belastet sein. Die Teilfreistellung soll diese Vorbelastung pauschal ausgleichen. Für dich als Anleger bedeutet das eine niedrigere steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.

Das betrifft nicht nur ETFs, sondern Investmentfonds allgemein. Für ETF Anleger ist in der Praxis aber fast immer ein Fall relevant: die Teilfreistellung für Aktienfonds. Sie greift bei den meisten breit gestreuten Welt ETFs.

Entscheidend ist, dass kein Antrag nötig ist. Bei einem deutschen Broker läuft die Teilfreistellung automatisch über den Steuerabzug. Du siehst sie also nicht als eigene Position, sondern indirekt an einer niedrigeren Steuer beim Verkauf deiner Positionen.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Die Teilfreistellung hat nichts mit dem Sparer Pauschbetrag zu tun. Der Pauschbetrag ist ein fester Freibetrag pro Jahr. Die Teilfreistellung ist ein prozentualer Abschlag auf bestimmte Erträge, unabhängig von deinem Freibetrag.

Wie viel ist bei ETFs steuerfrei?

Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der steuerlichen Einstufung des Fonds ab. Diese richtet sich nach der Aktienquote, nicht nach dem Namen des ETFs.

Teilfreistellung nach Fondsart*
Fondsart Voraussetzung Steuerfrei Steuerpflichtig
Aktien ETF mehr als 50 Prozent Aktienquote 30 Prozent 70 Prozent
Mischfonds mindestens 25 Prozent Aktienquote 15 Prozent 85 Prozent
Anleihe ETF oder Geldmarkt ETF keine passende Aktienquote 0 Prozent 100 Prozent
Immobilienfonds Inland mehr als 50 Prozent Immobilienquote 60 Prozent 40 Prozent
Immobilienfonds Ausland mehr als 50 Prozent Auslandsimmobilienquote 80 Prozent 20 Prozent

*Vereinfachte Übersicht zur Teilfreistellung bei Investmentfonds und ETFs. Entscheidend ist die steuerliche Fondseinstufung beziehungsweise die in den Anlagebedingungen vorgesehene Quote, nicht allein der Name des ETFs. Für typische ETF Anleger sind meist Aktien ETFs mit 30 Prozent Teilfreistellung der relevante Fall. Stand: Juni 2026.

Für die meisten klassischen Welt ETFs ist die 30-Prozent-Teilfreistellung der wichtigste Fall. Entscheidend ist aber die steuerliche Fondseinstufung, nicht der Name des ETFs. Ein Produkt mit „Aktien“ im Namen muss nicht automatisch als Aktienfonds im steuerlichen Sinn gelten.

Bei Immobilienfonds und Auslands-Immobilienfonds kommt es auf die steuerliche Fondseinstufung und die Anlagebedingungen an. Für typische ETF Anleger sind meist Aktien ETFs mit 30 Prozent Teilfreistellung der relevante Fall.

Stand: Juni 2026. Die Teilfreistellungssätze ergeben sich aus dem Investmentsteuergesetz. Entscheidend für deine konkrete Abrechnung ist aber die steuerliche Einstufung deines Fonds durch Broker und Steuerbescheinigung.

Wann profitierst du von 30 Prozent Teilfreistellung?

Damit ein ETF die 30 Prozent Teilfreistellung erhält, muss er steuerlich als Aktienfonds gelten. Maßgeblich ist dafür laut Investmentsteuergesetz, dass der Fonds gemäß Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt.

Klassische MSCI-World-, FTSE-All-World oder S&P-500-ETFs werden in der Praxis meist als Aktienfonds eingestuft. Entscheidend bleibt aber die steuerliche Fondseinstufung, nicht der Indexname.

Trotzdem lohnt ein kurzer Blick in die Unterlagen. Maßgeblich ist die steuerliche Einstufung, und die siehst du am sichersten in der Brokeranzeige oder in der Jahressteuerbescheinigung. Bei Spezialprodukten, Dividendenstrategien mit Derivateanteil oder bestimmten Themen ETFs kann die Einstufung abweichen.

Als Faustregel gilt: Bei breiten Standard Welt ETFs sind 30 Prozent Teilfreistellung der Normalfall. Bei Spezialprodukten solltest du die steuerliche Einstufung trotzdem prüfen.

Beispiel: So wirkt die Teilfreistellung beim ETF Verkauf

Am klarsten wird die Wirkung an einer einfachen Rechnung. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel und keine Steuerberatung.

Annahme:

  • 1.000 Euro Gewinn aus einem Aktien ETF
  • 30 Prozent Teilfreistellung
  • Abgeltungssteuer 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag
  • ohne Kirchensteuer
  • ohne Freistellungsauftrag
Beispielrechnung zur Teilfreistellung bei einem Aktien ETF*
Position Betrag
Gewinn 1.000,00 €
Steuerfrei durch Teilfreistellung (30 Prozent) 300,00 €
Steuerpflichtig (70 Prozent) 700,00 €
Steuer auf 700 € (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) ca. 184,63 €
Effektive Steuer auf den Gesamtgewinn ca. 18,46 Prozent
Vergleich: Steuer ohne Teilfreistellung ca. 263,75 €
Vorteil durch Teilfreistellung ca. 79,13 €

*Vereinfachtes Beispiel für einen Aktien ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung. Annahmen: 1.000 € Gewinn, 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und ohne Freistellungsauftrag. Tatsächliche Werte können je nach Broker, Steuerstatus und persönlicher Situation abweichen. Stand: Juni 2026.

In diesem Beispiel reduziert die Teilfreistellung die Steuer um rund 79 Euro pro 1.000 Euro Gewinn. Der Effekt ist linear: Bei 10.000 Euro Gewinn wären es entsprechend rund 790 Euro. Genau deshalb ist die Teilfreistellung für langfristige Anleger mit wachsenden Beträgen relevant, auch wenn sie sich bei kleinen Summen kaum bemerkbar macht.

Teilfreistellung bei einem Aktien ETF: 1.000 Euro Gewinn, davon 300 Euro steuerfrei und 700 Euro steuerpflichtig.

Teilfreistellungsrechner: Steuerpflichtigen ETF Gewinn berechnen

Wenn du deinen persönlichen Fall durchrechnen willst, hilft dir der folgende Rechner.

Teilfreistellungsrechner

Wie viel deines ETF-Gewinns ist nach Teilfreistellung steuerpflichtig?

Deine Eingaben
Dein Verkaufsgewinn, deine Ausschüttung oder dein sonstiger Ertrag.
Maßgeblich ist die steuerliche Fondseinstufung.

So funktioniert der Rechner:

  • Eingabe: dein Gewinn oder Ertrag in Euro
  • Auswahl: Fondsart beziehungsweise Teilfreistellungssatz (30 Prozent Aktien-ETF, 15 Prozent Mischfonds, 0 Prozent Anleihe-ETF)
  • Ausgabe: steuerfreier Anteil, steuerpflichtiger Anteil, geschätzte Steuer ohne Kirchensteuer, effektive Steuer auf den Gesamtgewinn und der Vergleich zur Berechnung ohne Teilfreistellung

Der Rechner zeigt nur die Wirkung der Teilfreistellung. Er ist bewusst kein vollständiger ETF Steuerrechner. Freistellungsauftrag, Kirchensteuer, FIFO-Reihenfolge, Vorabpauschale, mehrere Käufe, ausländische Broker und Verlustverrechnung bleiben außen vor. Für den gesamten Steuerüberblick findest du alles im Artikel zu Steuern auf ETFs.

Gilt die Teilfreistellung auch bei Ausschüttungen und Vorabpauschale?

Ja. Die Teilfreistellung wirkt nicht nur beim Verkauf, sondern bei allen drei typischen Ertragsarten eines ETFs.

  • Ausschüttungen: Ein Teil der steuerpflichtigen Ausschüttung kann freigestellt sein, bei einem Aktien ETF entsprechend 30 Prozent.
  • Vorabpauschale: Auch hier wird die Teilfreistellung berücksichtigt, der steuerpflichtige Teil der Vorabpauschale fällt also niedriger aus.
  • Verkauf: Der Verkaufsgewinn wird, wie im Beispiel oben gezeigt, entsprechend reduziert.

Praktisch heißt das: Sobald ein ETF als Aktienfonds gilt, profitierst du bei jeder dieser Ertragsarten vom selben Abschlag. Wie die Vorabpauschale entsteht und warum sie später beim Verkauf gegengerechnet wird, erkläre ich ausführlich im Artikel zur Vorabpauschale bei ETFs.

Teilfreistellung ist nicht dasselbe wie Freistellungsauftrag

Diese beiden Dinge werden häufig verwechselt, weil beide Steuer sparen. Sie setzen aber an unterschiedlichen Stellen an.

Teilfreistellung und Freistellungsauftrag im Vergleich*
Punkt Teilfreistellung Freistellungsauftrag
Was ist es? Prozentualer Abschlag auf bestimmte Fondserträge Nutzung des jährlichen Sparer-Pauschbetrags
Muss ich etwas tun? Nein, läuft beim deutschen Broker automatisch Ja, du musst ihn beim Broker aktiv einrichten
Gilt wofür? Für die steuerliche Bemessungsgrundlage des Fonds Für deine Kapitalerträge bis zur Freibetragsgrenze
Typischer Fehler Als zusätzlichen Freibetrag missverstehen Vergessen einzurichten und unnötig Steuer zahlen

*Vereinfachte Gegenüberstellung. Die Teilfreistellung reduziert je nach Fondsart die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Der Freistellungsauftrag nutzt dagegen deinen Sparer-Pauschbetrag und muss beim Broker aktiv eingerichtet werden. Stand: Juni 2026.

Die Teilfreistellung senkt den steuerpflichtigen Anteil deiner ETF Erträge. Der Freistellungsauftrag kann anschließend dafür sorgen, dass auf diesen steuerpflichtigen Anteil keine Steuer abgeführt wird, solange dein Sparer Pauschbetrag noch frei ist. Das eine ersetzt das andere nicht.

Was musst du als ETF Anleger konkret tun?

In den meisten Fällen ist der Aufwand gering. Diese Punkte reichen:

  • Bei einem deutschen Broker wird die Teilfreistellung meist automatisch berücksichtigt, du musst dafür nichts tun.
  • Prüfe, ob dein ETF steuerlich als Aktienfonds, Mischfonds oder anderer Fondstyp geführt wird, am einfachsten über die Brokeranzeige.
  • Richte den Freistellungsauftrag separat ein, er läuft nicht automatisch mit.
  • Kontrolliere einmal jährlich die Jahressteuerbescheinigung.
  • Bei ausländischen Brokern kann mehr Eigenaufwand entstehen, etwa über die Steuererklärung.

Wenn du ein Depot suchst, bei dem Steuerabzug, Freistellungsauftrag und Jahressteuerbescheinigung möglichst einfach laufen, findest du passende Anbieter im Brokervergleich.

Fazit: Die Teilfreistellung macht Aktien ETFs steuerlich etwas effizienter

Die Teilfreistellung ist kein Trick und kein zusätzlicher Freibetrag. Sie sorgt dafür, dass bei typischen Aktien ETFs meist nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.

Für langfristige Anleger mit wachsenden Beträgen kann dieser Effekt spürbar werden, auch wenn er bei kleinen Summen kaum auffällt. Für den Einstieg reicht eine einfache Linie: ETF Zusammensetzung prüfen, Freistellungsauftrag separat einrichten und die Steuerdetails nicht überoptimieren.

Wenn du nicht nur die Teilfreistellung, sondern die komplette Besteuerung von Ausschüttungen, Verkäufen und Vorabpauschale verstehen möchtest, findest du hier den Überblick zu Steuern auf ETFs.

Häufige Fragen zur Teilfreistellung bei ETFs